Quellensteuer für Grenzgänger 2026 - Was sich ändert und worauf Unternehmen achten müssen
- LSteger
- 17. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit

Kurzfassung
Die steuerliche Behandlung von Grenzgängern wird ein zunehmend komplexeres Thema. Aufgrund der unterschiedlichen Abkommen mit Deutschland, Frankreich und Italien müssen Arbeitgeber bei der Deklaration und Erfassung von Homeoffice- und Reisetagen äusserst sorgfältig vorgehen.
Hintergrund
Grenzgängerabkommen gelten grundsätzlich für Mitarbeitende mit täglicher Rückkehr und einer gültigen G-Bewilligung sowie länderspezifischen Voraussetzungen. Für alle anderen greifen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
WICHTIG: Richtlinien zur Quellensteuer unterscheiden sich teilweise von den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere bei Homeoffice und Reisetätigkeiten.
Deutschland-Grenzgänger mit G-Bewilligung
Tägliche Rückkehr: Grenzgängersteuersatz bis zu max. 4.5 %, Anrechnung in Deutschland.
>60 Nicht-Rückkehrtage: Verlust der Grenzgängereigenschaft → volle Besteuerung in der Schweiz, Gefahr Doppelbesteuerung ohne jeweilige Bescheinigung.
Ohne Ansässigkeitsbescheinigung oder nicht zumutbarer Rückkehr: Regulärer Schweizer Tarif. DBA gilt anstelle von Grenzgängerabkommen.
Frankreich-Grenzgängerabkommen
Gilt nur für Unternehmen in den Kantonen BL, BS, SO, VD, VS, NE, JU, BE.
Besteuerung nach dem Ansässigkeitsprinzip.
Tägliche Rückkehr: Mit Attestation/Ansässigkeitsbescheinigung keine Quellensteuer in der Schweiz.
>45 Nicht-Rückkehrtage: Verlust des Grenzgängerstatus.
45 Nicht-Rückkehrtage gelten pro rata (20% der Arbeitstage) bei unterjährigem Ein-/Austritt.
Homeoffice-Regel: max. 40% inklusive 10 Reisetage nach Frankreich oder Drittstaaten.
Frankreich-DBA (unechte Grenzgänger)
Für alle anderen Kantone (inklusive Genf):
Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip.
Homeoffice-Regel: max. 40% inklusive 10 Reisetage nach Frankreich oder Drittstaaten.
Mehr als 10 Reisetage innerhalb Frankreich -> Problematik Steuervertretung Frankreich!
Mehr als 10 Reisetage ausserhalb Frankreich -> Ausscheidung der Auslandsarbeitstage bei der Quellensteuer!
WICHTIG: Ab 2026 Erfassung der Daten von Home-Office und Reisedaten für erstmalige, automatische Meldungen 2027.
Italien – neue Regelung seit Juli 2023
Alte Grenzgänger (vor 17. Juli 2023): ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig (Übergangsregelung bis 2033).
Neue Grenzgänger: Besteuerung gemäss neuem Abkommen (Tarifcodes R–V).
Erstmalige Definition Grenzgängerbegriff: Personen, die innerhalb einer 20km breiten Zone von der Grenze wohnen und täglich in ihre Wohngemeinde zurückkehren (Liste von Gemeinden)
Homeoffice: bis 25 % ohne steuerliche Korrektur möglich.
Liechtenstein
Tägliche Rückkehr (Grenzgängerabkommen)
Keine Quellensteuer in der Schweiz.
>45 Nicht-Rückkehrtage -> Wechsel von keinem Quellensteuerabzug auf den vollen Quellensteuerabzug und Aufteilung zwischen Ansässigkeitsstaat und Erwerbsort, wobei physische Arbeitstage in einem Drittstaat dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zufallen.
Österreich
Voller Quellensteuerabzug und Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen.
Problematik bei Überschreitung der Home-Office-Tage >50% oder 6 Monate (Mittelpunkt der Tätigkeit in AUT), da daraus für den Arbeitgeber eine Pflicht zur Abgabe einer Lohnsteuerbescheinigung (L17) entstehen kann.
--> Für Schweizer-Unternehmen gem. Strafgesetzbuch der Schweiz ohne Genehmigung verboten.
Wichtig für Arbeitgeber
Sorgfältige Erfassung aller Homeoffice- und Reisetage (nach Staat getrennt).
Dokumentationspflicht: bei Austritt muss eine Bescheinigung erstellt werden, um Grenzgängerstatus und Prozentgrenzen nachweisen zu können.
Verstösse gegen die Abkommen können bis zu 10 Jahre rückwirkend geahndet werden, auch Korrekturen können bis zu 10 Jahre nachträglich erfolgen.
Unser Service
Fallbezogene Analysen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen: Bei vielschichtigen Steuerthemen ergänzen unsere Steuerprofi-Partner unser Know-how, sodass Sie jederzeit von umfassender Expertise und optimal abgestimmten Lösungen profitieren.
Prüfung der Quellensteuerpflicht sowie von Homeoffice- (bzw. Telearbeit-) Anteilen
Erstellung von Arbeitgeberbescheinigungen (A1 Entsendung, A1 Mehrfachtätigkeit, A1 Telearbeit, Bescheinigung Nichtrückkehrtage (GRE-3 Formular)
Fachliche Unterstützung Ihrer HR- und Payroll-Verantwortlichen mit unserem Know-how
Übernahme der Kommunikation mit Steuerbehörden und Quellensteuerämtern
Für Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung und gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-How!
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Quellen:
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). (2025). Quellensteuer und Grenzgänger: Wegleitungen und Weisungen. https://www.estv.admin.ch/
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). (2025). Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz: Übersicht und Texte. https://www.sif.admin.ch/
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). (2025). Unterstellung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit (A1): Weisungen und Merkblätter. https://www.bsv.admin.ch/
Schweiz. (1990/aktuelle Fassung). Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11). https://www.fedlex.admin.ch/
Schweiz & Deutschland. (aktuelle Fassung). Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Bezug auf Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA CH-DE). https://www.fedlex.admin.ch/
Schweiz & Frankreich. (aktuelle Fassung). Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Regelungen für Grenzgänger (DBA CH-FR). https://www.fedlex.admin.ch/
Schweiz & Italien. (aktuelle Fassung). Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Regelungen für Grenzgänger (DBA CH-IT). https://www.fedlex.admin.ch/
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